Spenden
GUTES TUN MIT NACHHALTIGER WIRKUNG
Das Vermögen der Fokolar-Stiftung muss dauerhaft erhalten werden und Erlöse aus diesem Vermögen dienen ausschließlich dazu, den Stiftungszweck zu erfüllen. Eingebrachtes Vermögen bewirkt also nicht nur einmalig, sondern dauerhaft Gutes.
SPENDEN UND ZUSTIFTUNGEN BRINGEN STEUERVORTEILE
Der Staat unterstützt soziales Engagement durch Steuervorteile. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Zustiftungen und Spenden.
Zustiftungen sind Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung und erhöhen somit das Grundstockvermögen. Aus den Erträgen des Grundstockvermögens können Projekte über Generationen hinweg dauerhaft gefördert werden. Deshalb werden Zustiftungen steuerlich mehr begünstigt als laufende Spenden. Zustiftungen in das Grundstockvermögen können innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerlich deklariert werden. Für Ehegatten erhöht sich dieser Betrag auf zwei Millionen Euro.
Daneben dienen laufende Spenden der direkten kurzfristigen Förderung von Projekten. Diese können pro Jahr in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Zustiftungen können zusätzlich neben laufenden Spenden steuerwirksam geleistet werden. Darüber hinaus ist ererbtes Vermögen grundsätzlich, so es innerhalb von 24 Monaten in eine Stiftung eingebracht wird, von der Erbschaftsteuer befreit.
Bei der Weiterleitung von Spenden behalten wir sieben Prozent für Verwaltungskosten ein.
MÖGLICHKEITEN DER UNTERSTÜTZUNG
Wenn Sie an weiteren Informationen über die steuerlichen Vorteile bei Zustiftungen interessiert sind, rufen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen die aktuellen steuerlichen Vergünstigungen.
- Spende oder Zustiftung
- Schenkung
- Testamentarische Verfügung
- Geldzuwendungen anstelle persönlicher Geschenke (z.B. Geburtstag, Jubiläum...)
- Kondolenzgaben (Geldspenden statt Kränze)